Kanzlei Gabl

Arbeitsrecht

Im Falle einer Kündigung gelten oft sehr kurze Fristen, um gegen die Kündigung vorzugehen. Wollen Sie also eine erteilte Kündigung so nicht hinnehmen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um die Frist nicht zu versäumen. Wesentlich ist es zu wissen , dass eine Kündigung schriftlich ergehen muss, um überhaupt wirksam sein zu können. Eine Kopie reicht ebenfalls nicht aus. Die Unterschrift seitens des Arbeitgebers muss durch eine zuständige Person geleistet worden sein.
Wird Ihnen als Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag angeboten, unterschreiben Sie diesen nie voreilig, sondern schlafen Sie eine Nacht darüber und holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Ansonsten gibt es oftmals kein Zurück mehr und Sie haben Ihren Arbeitsplatz endgültig verloren.
Gerade in Hinblick auf die Maßnahmen am Arbeitsplatz war dies ein wesentliches Thema und wirkt bis heute z.B. im Gesundheitsbereich fort.