Die CT-Treuhand, München ist bei zahlreichen unrentablen geschlossenen Fonds als Treuhänderin aufgetreten, hat jedoch -soweit uns bekannt- ihre Pflichten aus dem Treuhandvertrag auf Auskunft über die Situation der KG-Fonds bzw. GbR-Fonds und auf Durchführung von längst überfälligen Gesellschafterversammlungen in mehreren Fällen nur unzulänglich erfüllt.
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Fonds der IBH-GmbH (wie z.B. der 4. Grundbesitz Wohnbaufonds GbR), welche teils über die Gallinat Bank AG oder auch die Raiffeisenbank finanziert wurden.
Erhebliche Fehlkalkulationen im Rahmen der Verkaufsprospekte und die enge Zusammenarbeit zwischen den Banken und Initiatoren können zu einem Rückabwicklungsanspruch diesbezüglich führen.