Das Konzept der DebiSelectFonds war Renditen aus dem Kauf von Forderungen zu erwirtschaften, was jedoch nicht erfolgreich war. Die 3 aufgelegten Fonds befinden sich mittlerweile offenbar in Liquidation.
Es handelt sich um Beteiligungen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche ein erhebliches Risiko der Anleger in sich birgt, da die unbegrenzte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen eines Anlegers lediglich durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen mit Dritten beschränkt werden kann. Auf dieses erhebliche Risiko wurden die Anleger meist nicht hingewiesen.
Eine Inanspruchnahme der Anleger über ihre geleistete Einlage hinweg steht somit vorliegend im Raum. Auf die Anleger kann laut Gesellschaftsvertrag von Mitgesellschaftern z.B. im Falle der Kündigung der Beteiligung anteilsmäßig zugegriffen werden. Da offenbar auch Verträge mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit geschlossen wurden geriet die Gesellschaft in Schieflage und konnte die Abfindungsguthaben nicht auszahlen.
Die Haftung der Anleger steht weiterhin im Raum. Sie sollten sich im Falle einer Beteiligung von einem Rechtsanwalt bzgl. der Risiken und Chancen auf Rückabwicklung dringend beraten lassen.