Gebühren
Die Kosten für einen Rechtsanwalt ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die jeweiligen Kosten ergeben sich aus den Streitwerten der zu bearbeitenden Fälle.Informationen über das Kostenrisiko geben wir Ihnen jederzeit gerne.
Wir beiten Ihnen als Alternative für die Bearbeitung außergerichtlicher als auch gerichtlicher Fälle die Möglichkeit, anhand eines Zeithonorars oder einer Pauschalvereinbarung abzurechnen.
Im Falle eines Zeithonorars wird der benötigte Zeitaufwand für die Bearbeitung festgehalten und auf dieser Basis abgerechnet. Den Zeitaufwand schätzen wir im vorhinein für Sie gerne ab.
In jedem Fall haben Sie bereits bei Mandatserteilung einen Überblick über die anfallenden Kosten.