Die meisten Rechtschutzversicherungen lehnen den Deckungsschutz in Zusammenhang mit Kapitalanlagerecht ohne Überprüfung der dem Rechtschutzvertrag zugrundeliegenden ARB zunächst kathegorisch ab.
Diese Ablehnung ist jedoch nicht immer berechtigt und es lohnt sich die Ablehnung genauer überprüfen zu lassen. Gerade bei einer langen Laufzeit des Rechtschutzversicherungsvertrages liegen dem Vertrag oftmals ältere ARB zugrunde, welche eine Ablehnung gerade nicht rechtfertigen.
Lassen Sie sich nicht sofort von der Ablehnung des Deckungsschutzes von einer weiteren Überprüfung abschrecken.