Kanzlei Gabl

Straßenverkehrsrecht

Wer hatte noch keinen Verkehrsunfall und musste sich danach mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen?
Im Falle eines Verkehrsunfalles sollten Sie deshalb besser zur schnelleren Schadensabwicklung und Durchsetzung Ihrer gesamten Ansprüche einen Anwalt einschalten, denn gerne "vergessen" die gegnerischen Versicherungen z.B. die Unkostenpauschale zu ersetzen oder kürzen unberechtigt Eigenleistungen oder Nutzungsausfallpauschalen. Die Kosten des Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens fallen unter die Schadensersatzansprüche und sind grundsätzlich bei Nichtverschulden Ihrerseits voll von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Wir raten Ihnen, kein Geld zu verschenken und helfen Ihnen gerne weiter.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen? Auch dann helfen wir Ihnen gerne weiter.